Sukzessiv voranschreitende Verknappungen auf dem Wohnungsmarkt machen sich mittlerweile in vielen europäischen Städten breit. In Berlin rüsten sich Bürgerinitiativen mit dem Ziel auf, Wohnungen zu enteignen. Die dabei geforderten Methoden erweisen sich als dreist, kontraproduktiv und bedenklich.

 

Eine linksorientierte Bürgerinitiative in Berlin rüttelt an den Grundfesten des Privateigentums: Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, sollen enteignet werden. Ein Volksbegehren und ein anschließender Volksentscheid sollen das rot rot grüne Berlin dazu bringen, ein Gesetz zur Überführung von Immobilien sowie von Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zweck der Vergesellschaftung zu erarbeiten. Eine Entschädigung soll es geben, diese soll jedoch nicht dem Marktwert entsprechen, sondern klar darunter liegen.

 

Enteignung wäre ein Verfassungswidriges Gesetz

Nach Meinung von Experten wäre ein solches Gesetz aus vielerlei Gründen verfassungswidrig. Dass derartige Enteignungsfantasien in der öffentlichen Diskussion überhaupt so viel Platz einnehmen, ist in höchstem Maße bedenklich. Es ist nämlich mehr als nur zweifelhaft, ob der gewünschte sozialpolitische Effekt überhaupt erreicht werden kann, denn ein staatlich verordneter Besitzwechsel von Privat zu Staat hätte nämlich keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Mietverhältnisses. Wer dort Mieter ist, soll es auch künftig bleiben und von der sodann gedeckelten Miete profitieren. Die Frage der finanziellen Bedürftigkeit ist ausgeklammert.

 

Egal ob 3000 oder 3 Wohnungen – Mittelstand ist der Großteil privater Immobilienbesitzer

Wenn sich politische Entscheidungsträger ausschließlich danach richten, was ihre Wählergruppen wünschen, ohne die Rechte der anderen und das durch die Verfassung garantierte Recht auf Eigentum zu berücksichtigen, dann macht es keinen Unterschied, ob es sich um 3.000 oder nur um 3 Wohnungen handelt. Wird einmal damit angefangen, ohne Skrupel Wohnungen zu enteignen, marschieren Grenzen schnell nach unten. Sie landen beim Mittelstand, der den Großteil der privaten Immobilienbesitzer und Vermieter darstellt. Dass es sich dabei nicht um bloße Spekulationen handelt, beweisen Aussagen des Betreibers dieser Bürgerinitiative. Bei entsprechender Mehrheit spricht sich dieser dafür aus, gegebenenfalls auch kleine Vermieter daran glauben zu lassen, die dann als Ausgleichszahlung einen warmen Händedruck erhalten.

 

Stadt Wien – Europas größter Hausherr

A propos große Wohnungsunternehmen: Europas größter Hausherr ist die Stadt Wien. In der österreichischen Bundeshauptstadt sind fast 80% der Hauptwohnsitze Mietverhältnisse. Gemeinsam mit den Genossenschaften werden von der öffentlichen Hand 60% des Mietwohnungsmarktes beherrscht und verwaltet.

 

Es ist eine Tatsache, dass im öffentlichen Mietsektor viele Menschen wohnen, die überdurchschnittlich gut verdienen. Mit sozialer Bedürftigkeit hat die Belegung schon lange nichts mehr zu tun. Zurückzuführen ist dieser Umstand auf die mangelnde Berücksichtigung der Haushaltsentwicklungen nach erfolgtem Eintritt und die extensiven Eintrittsrechte.

 

Der öffentliche Mietsektor wird aus Steuermitteln finanziert. Die Stadt Wien unterliegt mit ihren Einnahmen aber keiner Besteuerung, denn erwirtschaftete Einkünfte von Gebietskörperschaften sind nämlich als Maßnahmen der Vermögensverwaltung und nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen. Damit kann sich die Stadt Wien ihre marktbeherrschende Stellung bewahren.

 

Mehr Regulierung geht zu Lasten der Mieter

Österreich zählt weltweit zu den am strengsten regulierten Ländern. Das hält die Sozialdemokraten nicht davon ab, weitere Beschränkungen aufgrund der angeblich so eklatant gestiegenen Wohnungspreise einzufordern. In Wien übt die SPÖ ihre dirigistische Wohnpolitik über den Umweg der Bauordnung aus und auf Bundesebene folgen völlig unausgereifte Vorschläge wie der Entfall der Umsatzsteuer auf Mieten oder der systemwidrige Ruf nach saftigen Strafen infolge überhöhter Mieten und eine ebenso wenig durchdachte Abschaffung von befristeten Mietverhältnissen. All diese Vorschläge führen unweigerlich dazu, dass weniger Wohnungen auf den Markt kommen. Ein Umstand, der klar zu Lasten der Mieter geht.

 

In Wien wird nächstes Jahr gewählt und die Wiener SPÖ braucht ausreichend Wählerstimmen. Dafür stehen probate Rezepte zur Verfügung, die sich schon seit hundert Jahren bewähren: Man mache den privaten Vermieter für alle negativen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich und hänge ihm das Image eines skrupellosen Ausbeuters und gerissenen Spekulanten um.

 

Ideologiegetriebener Stimmungsmache dieser Art mag eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit beschieden sein, letztlich aber werden auf diese Weise das gesellschaftliche Klima vergiftet und Unsicherheiten auf Mieter- und Vermieterseite ausgelöst. Mehr noch: Radikale Eingriffe in den Wohnungsmarkt eignen sich nicht dazu, das Angebot an Wohnungen zu erhöhen und bergen darüber hinaus ein hohes Risiko ungewollter Nebenwirkungen für die, die man eigentlich schützen will.

 

Das mag bei gutem Haus-Verstand klar und einleuchtend sein, doch werden diese Fakten von der rot-grünen Szene hartnäckig ignoriert. Eine Pönalisierung des Mietrechts und Enteignungen machen jegliche Investitionsbereitschaft zunichte. Damit auf dem Wohnungsmarkt das Angebot an Wohnungen wächst, sollte der Staat drei wesentliche Verteilungsaufgaben verfolgen: 

Er soll Anreize schaffen, um Investitionen in Neubau, Verdichtung und Modernisierung des Hausbestandes zu bewirken und dafür Sorge tragen, dass nur diejenigen unterstützt werden, die tatsächlich Bedarf haben. Wir wollen Menschen fördern und nicht Mauern!

Schließlich ist sicherzustellen, dass Rahmenbedingungen herrschen, die Vermieten wirtschaftlich vernünftig möglich macht.

 

Über den Autor

Dr. Martin Prunbauer übt seit 1991 diverse Vorstandsfunktionen im Bereich der Interessenvertretung von Haus-, Grund- und Wohnungseigentümern aus. Seit 2012 ist er Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes, einer bundesweit tätigen Interessenvertretung zum Schutz und zur Verteidigung des Immobilieneigentums. Im Hauptberuf ist er Rechtsanwalt.